Allgemeine Mietbedingungen
Gültig ab 01.01.2008
Die Vermietung erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins mit den erforderlichen Klassen sind. Führer-schein und Personalausweis sind vorzulegen.
Für die Fahrzeuge besteht keine Vollkasko-Versicherung.
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang. Im Schadensfall, auch im Falle eines Unfalls, hat er den Vermieter umgehend von der Beschädigung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Schäden an der Bereifung, den Spiegeln sowie an der Beleuchtungsanlage. Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Es ist ein Unfallbericht auszufüllen und dem Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs auszuhändigen. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten, von beiden Parteien unterschrieben sein und eine Unfallskizze enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen vor Ort nicht anerkannt werden.
Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Sollte dabei eine Reparatur unumgänglich werden, so ist das Fahrzeug unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben, bevor weitere Schäden eintreten. Verschleißschäden gehen zu Lasten des Vermieters. Dauert die Reparatur eines schuldhaft vom Mieter beschädigten Fahrzeuges länger als zwei Werktage, behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50,00 € für jeden darüber hinaus gehenden weiteren Ausfalltag (Reparaturzeit) in Rechnung zu stellen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis eines geringeren Ausfallschadens zu führen.
Der Mieter hat sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Geländefahrten und Fahrten außerhalb von öffentlichen Straßen und Wegen entsprechen nicht dem bestimmungs-gemäßen Gebrauch und erfolgen deshalb allein auf Risiko des Mieters.
Die Teilnahme an Rennveranstaltungen ist untersagt. Das Befahren von Vereins- oder Crossgeländen sowie von geschützten Gebieten (Natur- oder Wasserschutzgebiete) ist ebenfalls untersagt. Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Flur- und Landschaftsschäden.
Auch die unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe des Fahrzeuges an Dritte ist nicht gestattet. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter geführt werden.
Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem, sauberen Zustand an den Mieter übergeben. Die Fahrzeuge sind in diesem Zustand wieder zurückzugeben.
Das Fahrzeug ist immer gegen Diebstahl zu sichern durch das integrierte Lenkradschloss. Dies gilt auch für jeden kurzen Halt.
Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden, sofern er schuldhaft gegen die vorgenannten Maßnahmen zur Diebstahlsicherung verstoßen hat oder anderweitig den Diebstahl schuldhaft verursacht hat. Dies gilt nur für solche Schäden, welche nicht durch die bestehende Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,– € abgedeckt sind.
Auslandsfahrten sind mit den gemieteten Fahrzeugen grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. Im Falle des Verlustes des Fahrzeugscheines oder des Schlüssels hat der Mieter die Kosten der Neubeschaffung zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 30,– € zu bezahlen, sofern der Verlust auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist.
Für die Fahrzeuge besteht Helmpflicht. Die Nutzung
der Fahrzeuge ohne Helm ist unzulässig.
Rücktritt /
Stornierung / Terminverschiebung
Der Teilnehmer kann
bis Beginn des Erlebnisses jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom
Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den
Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Beim Rücktritt nach bereits
erfolgter Buchung erfolgt die Rücktrittsentschädigung,
sofern nicht andere Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters bei der Buchung des
Erlebnisses (Einlösung des Gutscheins) akzeptiert wurden (z.B. AGB des Veranstalters), unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich
möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden
pauschalen
Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
ab Zugang der
Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 30%, mindestens jedoch 30 Euro
vom 29. Tag bis zum
22. Tag vor Beginn: 35%
vom 21. Tag bis zum
15. Tag vor Beginn: 40%
vom 14. Tag bis zum 8.
Tag vor Beginn: 55%
vom 7. Tag bis zum 1.
Tag vor Beginn: 70%
ab dem Tag (des
Beginns): 80%.
Bei Nichterscheinen/
Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.