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 | AGB´s Fahrzeugvermietung |
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Allgemeine Mietbedingungen
Gültig ab 01.03.2009
Die Vermietung erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
und im Besitz eines gültigen Führerscheins mit den erforderlichen Klassen sind.
Führerschein und Personalausweis sind vorzulegen.
Für die Fahrzeuge besteht keine Vollkasko-Versicherung.
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem
Umfang. Im Schadensfall, auch im Falle eines Unfalls, hat er den Vermieter
umgehend von der Beschädigung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Schäden
an der Bereifung, den Spiegeln sowie an der Beleuchtungsanlage. Bei Unfällen ist
die Polizei hinzuzuziehen. Es ist ein Unfallbericht auszufüllen und dem
Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs auszuhändigen. Der Unfallbericht muss Namen
und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten, von beiden Parteien
unterschrieben sein und eine Unfallskizze enthalten. Gegnerische Ansprüche
dürfen vor Ort nicht anerkannt werden.
Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter unverzüglich zu
unterrichten. Sollte dabei eine Reparatur unumgänglich werden, so ist das
Fahrzeug unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben, bevor weitere Schäden
eintreten. Verschleißschäden gehen zu Lasten des Vermieters. Dauert die
Reparatur eines schuldhaft vom Mieter beschädigten Fahrzeuges länger als zwei
Werktage, behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50,00 €
für jeden darüber hinaus gehenden weiteren Ausfalltag (Reparaturzeit) in
Rechnung zu stellen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis eines
geringeren Ausfallschadens zu führen.
Der Mieter hat sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Geländefahrten und
Fahrten außerhalb von öffentlichen Straßen und Wegen entsprechen nicht dem
bestimmungs-gemäßen Gebrauch und erfolgen deshalb allein auf Risiko des Mieters.
Die Teilnahme an Rennveranstaltungen ist untersagt. Das Befahren von Vereins-
oder Crossgeländen sowie von geschützten Gebieten (Natur- oder
Wasserschutzgebiete) ist ebenfalls untersagt. Der Mieter haftet für durch ihn
verursachte Flur- und Landschaftsschäden.
Auch die unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe des Fahrzeuges an Dritte
ist nicht gestattet. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter geführt werden.
Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem, sauberen Zustand an den Mieter
übergeben. Die Fahrzeuge sind in diesem Zustand wieder zurückzugeben.
Das Fahrzeug ist immer gegen Diebstahl zu sichern durch das integrierte
Lenkradschloss. Dies gilt auch für jeden kurzen Halt.
Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter in vollem Umfang für den
entstandenen Schaden, sofern er schuldhaft gegen die vorgenannten Maßnahmen zur
Diebstahlsicherung verstoßen hat oder anderweitig den Diebstahl schuldhaft
verursacht hat. Dies gilt nur für solche Schäden, welche nicht durch die
bestehende Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,– €
abgedeckt sind.
Auslandsfahrten sind mit den gemieteten Fahrzeugen grundsätzlich nicht
gestattet. Ausnahmen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. Im Falle des
Verlustes des Fahrzeugscheines oder des Schlüssels hat der Mieter die Kosten der
Neubeschaffung zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 30,– € zu bezahlen, sofern
der Verlust auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist.
Für die Fahrzeuge besteht Helmpflicht. Die Nutzung
der Fahrzeuge ohne Helm ist unzulässig.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich diese AGB´s gelesen und verstanden zu
haben.
Ich willige damit ein mich zu 100% an diese AGB´s zu halten und im Falle einer
Nicht Einhaltung die vollen Konsequenzen zu tragen.
Ich wurde über die Handhabung des Fahrzeuges und die AGB`S voll aufgeklärt.
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